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Aktuelles

| Insolvenzrecht

Insolvenz: Geschäftsführer haftet für Einfuhrumsatzsteuer

Die Geschäftsführer einer GmbH können vom Finanzamt in Haftung genommen werden, sofern Steuerschulden der Gesellschaft infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Geschäftsführers nicht oder nicht rechtzeitig festgestellt werden können.

Dass Geschäftsführer nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Gesellschaft und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht “die Hände in den Schoß” legen dürfen, veranschaulicht deutlich ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

| Insolvenzrecht

Köllmann Kunststofftechnik GmBH: Rechtsanwalt Andreas Romey wird Insolvenzverwalter

Mit Beschluss des AG Uelzen (AZ: / IN 118/17) vom 15.02.2018 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KÖLLMANN Kunststofftechnik GmbH eröffnet und Andreas Romey ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. 

| Insolvenzrecht

BGH-Entscheidung zur Zahlungsfähigkeitsprüfung vom 19.12.2017 (II ZR 88/16): Bugwellentheorie

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Entscheidung vom 19.12.2017 (II ZR 88/16) die sog. „Bugwellentheorie“ für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsO ausdrücklich abgelehnt.

Daneben hat der II. Zivilsenat den Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Geschäftsführers beim Nachweis, dass einzelne in der Buchhaltung geführte Verbindlichkeiten gestundet, nicht fällig oder nicht eingefordert waren, präzisiert.

| Arbeitsrecht

Das neue Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz

Das Entgelttransparenzgesetz gilt seit dem 06.07.2017 und soll für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen. Ab dem 06.01.2018 ist das zentrale Instrument des Gesetzes, der Auskunftsanspruch, in Kraft getreten.

| Insolvenzverwaltung

Köllmann Kunststofftechnik GmbH: Rechtsanwalt Andreas Romey übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung

Mit Beschluss des AG Uelzen (AZ: / IN 118/17) vom 20.12.2017 ist das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KÖLLMANN Kunststofftechnik GmbH angeordnet worden.

 

| Insolvenzverwaltung

Bauabwicklung Schwarzenbek Verwaltungs GmbH: Rechtsanwalt Andreas Romey ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden

Mit Beschluss des AG Schwarzenbek (AZ: 1 IN 147/17) vom 18.12.2017 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauabwicklung Schwarzenbek Verwaltungs GmbH (vormals firmierend als Hansen Hallenbau Verwaltungsgesellschaft mbH) eröffnet .

| Insolvenzverwaltung

AnwZert 23/2017 – Freigabe der selbstständigen Tätigkeiten nach § 35 Abs. 2 InsO – Probleme in der Praxis

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Veröffentlichung von Andreas Romey, RNI LEGAL Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hamburg


Seit dem 01.07.2007 gilt nunmehr die Regelung des § 35 Abs. 2 und 3 InsO, in welcher der Gesetzgeber die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners aus der Insolvenzmasse geregelt hat. Im Laufe der letzten zehn Jahre haben sich einige neue Probleme und Abgrenzungsschwierigkeiten herauskristallisiert ...