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Notariat

RNI Legal berät Sie gern unparteiisch in allen Bereichen notarieller Tätigkeit. Dies sind vor allem das Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich, bereiten wir die Urkunde mit unseren qualifizierten Mitarbeitern für Sie vor, führen die Beurkundung mit Ihnen gemeinsam durch und veranlassen danach die für den Vollzug des Geschäftes notwendigen Schritte.

Wir führen ein modernes und dienstleistungsorientiertes Notariat in Berlin-Mitte und unterstützen Sie bei allen notariellen Angelegenheiten, sowohl im familiären Bereich als auch bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Gestaltungen, die auf Dauer Bestand haben.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen erbrechtlicher Natur, so z.B. bei der Erstellung von Testamenten im Rahmen der Europäischen Erbrechtsverordnung sowohl in anwaltlicher als auch im Rahmen notarieller Tätigkeit (Nachlassplanung wie z.B. Berliner Testament, Unternehmertestamente, Nachlassregelungen bei verschiedensten Familienkonstellationen etc.). Auch vertreten wir Sie in Fragen der Auslegung unklarer Testamente sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht. Ebenso anwaltlich als auch notariell betreuen wir Sie gerne bei der Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen bzw. Erbverträgen. Auch bei Fragen zur Testamentsvollstreckung (z.B. Regelung und Erfüllung der testamentarischen Verfügungen zwischen den Erben untereinander und Vertretung bei Gericht) sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Im Lichte der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen stehen wir Ihnen in dieser Thematik sowohl notariell als auch anwaltlich gerne zur Verfügung. Häufig geht dabei auch die Abfassung von Vollmachten unterschiedlicher Art begleitend einher, wobei wir Ihnen ebenfalls behilflich sein wollen.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite bei der Vorbereitung oder beim Studium bereits entworfener Grundstückskaufverträge, sei es auf der Käufer- oder sei es auf der Verkäuferseite, auch bei allen damit zusammenhängenden Fragen, wie zum Beispiel der Umgang mit Grundschuldbestellungsformularen im Rahmen der Finanzierung und der Kontakt zu den Finanzierungsinstituten selbst. Selbstverständlich steht unser erfahrenes Notariat für die Beurkundungsvorgänge zur Verfügung.